Kostenloser und zollfreier Versand innerhalb Deutschlands und Österreichs ab einem Bestellwert von 150,- €.

Affiliate Nutzungsbedingungen

Affiliate Nutzungsbedingungen

VERTRAG des AFFILIATE PARTNERPROGRAMMS DER REINI ROSSMANN GMBH

Der gegenständliche Vertrag wird geschlossen zwischen der Reini Rossmann GmbH, Prankenheimstr. 7 in 3151 St.Georgen am Steinfeld, Österreich, ATU74826003, FN 519417z und dem/der AntragstellerIn auf Teilnahme am Affiliate Programm (Vertragspartnerin).

§ 1 Vertragsgegenstand

1. Für die Website oder die Social Media Plattform des/der VertragspartnersIn wird die Reini Rossmann GmbH über die Affiliate-Plattform eine Auswahl von Textlinks zur vertragsspezifischen Verwendung zur Verfügung stellen. Ausschließlich diese Links dürfen von dem/der VertragspartnerIn entsprechend den nachfolgenden Regelungen auf deren Website eingebaut werden.
2. Die Links dienen der Identifikation des/der VertragspartnersIn im Partner-Netzwerk der Reini Rossmann GmbH und stellen die Verbindung der Website/Social Media Plattform des/der VertragspartnersIn zur Website bzw. zum Online-Shop der Reini Rossmann GmbH her. Ausschließlich über diese Links erfolgte erfolgreiche Käufe können für eine Partnerprovisionsauszahlung herangezogen werden. Die Links können auf verschiedene Produkte des Survival-Shops verweisen.
3. Im Affiliate-Programm arbeitet die Reini Rossmann GmbH mit dem Pay per Sale-Prinzip: Der erzielte Einzelumsatz eines Rechtsgeschäftes wird somit dem/der Affiliate-PartnerIn zugeschrieben, dessen Link nachweislich vom Kunden genutzt wurde und zum erfolgreichen Kaufvertragsabschluss eines oder mehrerer Produkte geführt hat. Ein Kauf wird von der Reini Rossmann GmbH dann bestätigt, wenn die Bestellung binnen vierzehn Tagen ab Abschluss des Kaufvertrages nicht retourniert oder storniert wurde und der Kaufpreis vom Kunden vollständig bezahlt wurde.

§ 2 Teilnahmebedingungen

Für die Teilnahme am Affiliate-Programm der Reini Rossmann GmbH muss der/die VertragspartnerIn, wenn es sich um eine natürliche Person handelt, mindestens 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sein. Für steuerliche Abrechnungen der Werbeeinnahmen ist jeder Affiliate-Partner, sohin der/die VertragspartnerIn, selbst verantwortlich.

§ 3 Berechnung der Partnerprovision

1. Für die Berechnung der Partnerprovision zählen ausschließlich Einnahmen der Reini Rossmann GmbH auf Grund von Verkäufen an Kunden, welche die Website der Reini Rossmann GmbH unmittelbar vor der Bestellung über einen der Links auf der Website oder Social Media Plattform des/der VertragspartnersIn aufgerufen haben. Solche Verkäufe werden für die Berechnung der Partnerprovision des/der VertragspartnersIn berücksichtigt, sofern der Verkauf, die Lieferung und die vollständige Bezahlung der Ware rechtswirksam endgültig abgeschlossen und abgewickelt sind, abzüglich der Retouren, Umsatzsteuer und Gutschriften. Die Reini Rossmann GmbH behält sich vor, die ausgezahlte Werbevergütung bei Voll- oder Teilretouren entsprechend zurückzufordern.

2. Berechnungsgrundlage
Die Berechnungsgrundlage richtet sich nach dem Nettoverkaufswert der Waren im Online-Shop der Reini Rossmann GmbH und beträgt 10% des Nettoverkaufswerts. Des Weiteren bleibt das Basket Tracking, welches die Reini Rossmann GmbH zur Berechnung der Partnerprovision von vermittelten und abgeschlossenen Bestellungen nutzt, 30 Tage aufrecht. Alle Produkte die, während dieser 30 Tage vom Kunden erfolgreich gekauft werden (siehe §3.1) zählen daher ebenfalls zur Provisionsabrechnung dazu, werden aber dem Provisionskonto erst im jeweiligen Abrechnungsmonat, schon im Folgemonat (siehe § 3.3) berücksichtigt.
Manuelle Nachbuchungen der Werbevergütung im Falle von nicht getrackten Bestellungen im Partner-Netzwerk (Nachprovisionierung) sind im Reini Rossmann GmbH Affiliate-Programm nicht vorgesehen.

3. Auszahlungszeitpunkt
Der Abrechnungszeitraum umfasst ein Kalendermonat. Die Auszahlung der Partnerprovision erfolgt jeweils zum 15. im darauffolgenden Kalendermonat. Hierbei ist zu beachten, dass eine Mindestauszahlungsgrenze von EUR 100,00 besteht, sodass kleinere Beträge gesammelt und nach Überschreitung dieser Mindestauszahlungsgrenze im Rechnungslauf des Monats der Überschreitung berücksichtigt werden und daher im Folgemonat (zB.: Überschreitung der Mindestauszahlungsgrenze erfolgt im März, Ausbezahlung erfolgt im April) ausbezahlt werden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass der/die VertragspartnerIn für die Richtigkeit und Vollständigkeit der angegebenen Bankdaten, die er/sie im Zuge der Registrierung für die Provisionsauszahlung angegeben hat, haftet. Allfällige Änderungen sind der Reini Rossmann GmbH unverzüglich mitzuteilen!

§ 4 Leistungsstörungen, Gewährleistung und Haftung

Für Leistungsstörungen, wie technische Gebrechen des Online-Shops der Reini Rossmann GmbH oder sonstige Störungen, wie z.B. Fehlerhaftigkeit der zur Verfügung gestellten Affiliate-Links, übernimmt die Reini Rossmann GmbH keine Haftung. Gleiches gilt für unsachgemäße Handhabung der Affiliate-Links durch den/die VertragspartnerIn.
Die Haftung der Reini Rossmann GmbH für leichte Fahrlässigkeit wird zur Gänze ausgeschlossen. Bei technischen Schwierigkeiten wird sich die Reini Rossmann GmbH für eine schnellstmögliche Behebung dieser einsetzen, falls diese technischen Probleme der Sphäre der Reini Rossmann GmbH zuzuordnen sind.

§ 5 Dauer, Kündigung und Auflösung

Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann jederzeit von beiden Seiten schriftlich via Post oder e-Mail mit einer Frist von 14 Werktagen (Fristbeginn ab Zugang) gekündigt werden. Bis zum Ende der Kündigungsfrist getätigte erfolgreiche Käufe über die Affiliate-Links werden gemäß den in diesem Vertrag genannten Bestimmungen abgewickelt. Die Endabrechnung erfolgt mit der nächsten Monatsabrechnung, allerdings tritt die in §3.3 erwähnte Mindestauszahlungsgrenze außer Kraft, sodass eine vollständige Abrechnung und Überweisung des, dem/der VertragspartnerIn zustehenden, Betrages, unabhängig der Betragshöhe, im Folgemonat durchgeführt wird.
Nach Ablauf der 14-tägigen Frist ist die Reini Rossmann GmbH berechtigt, die zur Verfügung gestellten Affiliate-Links zu deaktivieren.
Für den Fall des Vorliegens eines wichtigen Grundes, wie z. B. unrichtige Angaben der Daten des/der Vertragspartnersin, Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des/der VertragspartnersIn, Nichteröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des/der VertragspartnersIn mangels kostendeckenden Vermögens, grobes gesetzwidriges Verhalten oder Verbreitung von extremistischen Inhalten o.ä., ist die Reini Rossmann GmbH zur sofortigen Auflösung des Vertrages berechtigt. Die sofortige Abrechnung, falls notwendig, erfolgt wie weiter oben beschrieben.
Weiters behält sich die Reini Rossmann GmbH das Recht vor potenzielle Affiliates nach Registrierung sofort, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen.

§ 6 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Anzuwendendes Recht

Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anzuwenden.
Für Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag vereinbaren die Vertragsteile die ausschließliche Zuständigkeit des in St. Pölten sachlich zuständigen Bezirks- bzw. Landesgerichts.

§ 7 Änderungen, Salvatorische Klausel

Die Reini Rossmann GmbH ist berechtigt Änderungen des Vertrages vorzunehmen, welche dem/der VertragspartnerIn schriftlich per E-Mail zur Kenntnis gebracht werden. Stimmt der/die VertragspartnerIn den Änderungen nicht zu, ist diese zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Wird das Kündigungsrecht nicht ausgeübt gelten fortan die geänderten Bedingungen.